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Theoriestunden
Die Theoriestunden sind vorgeschrieben:
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Fahrschülern, die ihren ersten Führerschein machen und denen, die eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitern. Der Theoriestoff ist nämlich unterteilt in den Grundstoff für alle Klassen (der dann für die »Erweiterer« immer verkürzt wird) und den so genannten klassenspezifischen Stoff (bei dem es nur bei bestimmten Klassen Verkürzungsmöglichkeiten gibt).Grundstoff für alle Klassen• 12 Doppelstunden zu 90 min als Erstbewerber oder• 6 Doppelstunden zu 90 min, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorliegt plus klassenspezifischer Stoff• 2 Doppelstunden zu 90 min bei Klasse B• 4 Doppelstunden zu 90 min bei Klasse A und A1• 2 Doppelstunden zu 90 min bei Klasse MWer richtig mitgerechnet hat, kommt zum Beispiel zu folgenden Ergebnissen: Ein Ersterwerber der Klasse B (Pkw) muss insgesamt 14 mal zum Unterricht erscheinen (12 mal Grundstoff und zwei mal klassenspezifischer Stoff); ein Schüler der Klasse A, der schon die Klasse A1 mitbringt, benötigt 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 mal den klassenspezifischen Unterricht.