Fahrschule Körner
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Begleitetes Fahren ab 17
Autofahren ab 17 – in vielen Bundesländern wird das „Begleitete Fahren ab 17“
eingeführt - für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger. Mehr Sicherheit durch
mehr Fahrpraxis!
Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren,
allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung
muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.
Durch die neue Regelung kannst du - nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters -
deine Führerschein-Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Die
Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil
du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer
Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich.
Wann kann ich zur Prüfung?
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt
werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich
abgelegter Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete
Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im
Ausland! Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung
fahren.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des
18. Lebensjahres). Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit
beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren musst du die
Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die
Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach
Antragstellung einen Kartenführerschein.
Begleitperson
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als
Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen
aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
•
Mindestalter 30 Jahre
•
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
•
Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der
Antragsstellung
•
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie
darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung
wird von der Fahrschule durchgeführt.
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